STELLUNGNAHME VON B90/DIE GRÜNEN, ORTSVERBAND ISERLOHN ZUM GEBÄUDEENERGIEGESETZ

(Ingrid Knaup, Norbert Lowin)

Derzeit wird ca. ¼ des kompletten Energieverbrauches in der Bundesrepublik von privaten Haushalten beansprucht. Davon wiederum werden ca. 2/3 zum Heizen benötigt. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist also ein elementarer Baustein, um die Klimaneutralität in unserem Land verwirklichen zu können.

Das derzeitige Vokabular der Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag – aber auch in der lokalen Politik – dient lediglich dazu, die guten, zukunftsweisenden Gesetzesvorlagen hinsichtlich einer nachhaltigen Energiepolitik ohne entsprechende Alternativvorschläge als völlig ungeeignet zu diskreditieren. So beseitigt man keine Fragezeichen, sondern schürt Ängste. In Zeiten der Krise ist es Aufgabe der Politik, sachlich aufzuklären und zu informieren.

Fakt ist, dass sich unsere Gesellschaft die zu große Abhängigkeit von fossilen Energien nicht länger leisten kann. Dass nun eine der drei Regierungsparteien dafür an den Pranger gestellt wird, ist mehr als nur politisches Kalkül – es ist angesichts der Lage unverantwortlich, so Ingrid Knaup und Norbert Lowin, Vorsitzende der Grünen in Iserlohn.
Ein „Weiter so“ kann es nicht geben. Hausbesitzer:innen und Mieter:innen dürfen nicht die Leidtragenden der jahrelangen Versäumnisse in der Energiepolitik der Vorgängerregierungen sein. Der schleppende Ausbau der erneuerbaren Energieträger sowie der Investitionsstau beim Bundesdeutschen Stromnetz haben uns letztendlich in die aktuelle Situation gebracht. Die Umkehr zu einer energieeffizienteren und wirtschaftlicheren Energieversorgung, basierend auf erneuerbaren Energieträgern, ist nun kurzfristig zu leisten. Um die vorgeschriebenen Klimaschutzziele noch erreichen zu können, muss seitens der Bundesregierung schnellstens gehandelt werden. Ziel ist es, die Widerstandskraft unserer Wärmeversorgung zu stärken und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden – das ist klimapolitisch notwendig und ökonomisch sinnvoll.

Angesichts langer Investitionszyklen bei Heizungsanlagen ist ein Neustart im Gebäudebereich überfällig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sowohl im Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch im Wärmeplanungsgesetz soll klare Investitions- und Modernisierungsanreize setzen, um künftige Fehlinvestitionen zu verhindern. Der Rechtsrahmen gibt der Branche Planungssicherheit. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, sieht der Gesetzentwurf Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der Sommerpause verabschiedet werden und dann mit dem
1. Januar 2024 in Kraft treten. Das ist ein Meilenstein für den Klimaschutz und die Wärmewende, denn so werden Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebereich gestellt. Und es ist ein großer Schritt nach vorne, weil Planungssicherheit für Bürger:innen und Unternehmen geschaffen wird. Die Maßnahmen im neuen Heizungsgesetz berücksichtigen gerade auch den Schutz von Mieter:innen und setzen Anreize für Vermieter:innen, in Klimaschutz zu investieren. Entsprechende Fördermaßnahmen stellen sicher, dass der Einbau einer neuen Heizung nicht zu einer finanziellen Überlastung führt. Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen Kommunen abgeschlossen sein.
In der Zwischenzeit bleibt es zwar möglich, fossile Heizungen einzubauen – Verbraucher:innen sind jedoch gut beraten, auch vorher auf fossile Experimente zu verzichten und gleich auf planungssichere und klimaschonende Alternativen zu setzen. In den meisten Fällen wird das die Wärmepumpe oder die Fernwärme sein. Bis spätestens 2028 dürfen auch Gasheizungen eingebaut werden, die Wasserstoff-tauglich sind. Das GEG schafft die nötige Planungssicherheit für Bürger:innen, die Wirtschaft und die Kommunen.

Die Wärmewende bleibt praktikabel. Klimaschutz wird konkret umgesetzt. Das Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen ist klar. Unser Appell an alle Leser:innen – Lassen Sie sich bei geplanten Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von einem:r lokalen Energieberater:in hinsichtlich der ökonomisch und energetisch für Sie bestmöglichen Strategie beraten.



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