Abtretungsregelung

Alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger*innen sollen 25% ihrer Aufwandsentschädigungen an den Grünen Ortsverband Iserlohn abtreten. Begründete Sonderregelungen können mit dem Ortsvorstand vereinbart werden.

Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 15.02.2020