Abtretungsregelung

Zur Finanzierung der Parteiarbeit leisten die Mandatsträger*innen auf allen Ebenen einen entscheidenden Beitrag – so auch die Iserlohner Ratsmitglieder und Sachkundigen Bürger*innen für ihren Ortsverband. Diese so genannten „Abtretungen“ werden steuerlich als Spenden behandelt.

„Alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger*innen sollen 25% ihrer Aufwandsentschädigungen an den Grünen Ortsverband Iserlohn abtreten. Begründete Sonderregelungen können mit dem Ortsvorstand vereinbart werden.“
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 15.02.2020