Anfrage: OGS-Rechtsanspruch – Kommunikation mit den Eltern & Planungsstand

OGS-Rechtsanspruch 2026: Planungssicherheit für Eltern?

Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS). Ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – eigentlich. Doch in Iserlohn mehren sich die Fragezeichen.

Während die Stadtverwaltung im jüngsten Jugendhilfeausschuss und Schulausschuss die Vorbereitungen auf den Rechtsanspruch noch als „positiv und gut strukturiert“ darstellte, erreicht uns aus der Elternschaft ein ganz anderes Signal: Viele Familien haben Post erhalten ohne eine Zusage für einen OGS-Platz, sondern lediglich ein Platz auf der Warteliste.

Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis

In den Schreiben an die Eltern werden die Pläne oft unter den Vorbehalt von fehlendem Personal oder noch nicht fertiggestellter Infrastruktur gestellt. Für Eltern, die auf eine verlässliche Betreuung angewiesen sind, um ihren Job und ihren Alltag zu planen, ist das eine unhaltbare Situation.

„Wir können nicht im Ausschuss von einer ‚guten Vorbereitung‘ sprechen, während die Eltern zu Hause Briefe öffnen, die pure Unsicherheit verbreiten. Transparenz sieht anders aus.“ — Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Iserlohn

Wir haken nach: Unsere Anfrage an die Verwaltung

Um Licht ins Dunkel zu bringen und eine ehrliche Bestandsaufnahme zu erzwingen, hat unsere Fraktion eine detaillierte Anfrage für die kommenden Sitzungen des Jugendhilfe- und Schulausschusses gestellt. Wir fordern Antworten auf folgende Kernpunkte:

  • Widersprüche aufklären: Wie bewertet die Verwaltung den Unterschied zwischen der optimistischen Darstellung im Ausschuss und den vorsichtigen Vorbehaltsschreiben an die Eltern?

  • Zahlen nennen: Wie viele Familien haben aktuell keine verbindliche Zusage erhalten?

  • Personal & Bau: Wie sieht der echte Zeitplan für die Stellenausschreibungen und die baulichen Maßnahmen aus? Wann gibt es verbindliche Fertigstellungstermine?

  • Rechtssicherheit: Wie stellt die Stadt sicher, dass der gesetzliche Anspruch gemäß § 24 SGB VIII im Sommer 2026 tatsächlich für jedes anspruchsberechtigte Kind erfüllt wird?

Wie geht es weiter?

Wir bleiben an dem Thema dran. Familien in Iserlohn brauchen keine vagen Aussichten, sondern verlässliche Zusagen. Wir erwarten die Beantwortung unserer Fragen in der nächsten Ausschusssitzung und werden Sie hier über die Ergebnisse informieren.

Den vollständigen Text unserer Anfrage mit allen Detailfragen gibt es hier:
Anfrage.Rechtsanspruch.OGS



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