
Hartmut Tripp
Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass es bei der finanziellen Ausstattung der Musikschule immer eine ungefähre Drittelung zwischen erstens Landeszuweisungen, zweitens Einspielungen (also den Einnahmen der Musikschule durch Gebühren und Sponsoring) und drittens dem städtischen Zuschuss geben sollte.
Nun sind wir zwar nicht in Griechenland, wo existentielle Einbrüche in der öffentlichen Förderung anstehen, sollten aber nicht den Blick dafür verlieren, dass eine öffentliche Förderung in der Tat existentiell ist. So hat das sicher gut gemeinte Bildungspaket des Bundes in seiner praktischen Auswirkung auf die Musikschule, obwohl diese immer wieder von Frau von der Leyen genannt wird, längst nicht die Bedeutung. Bürokratische Hürden und eine Stigmatisierung sind wohl die Hauptursachen, obwohl das nicht hier unser Thema ist.
Deshalb ist auch ein Satz so wichtig, den wir in der Vorlage im Zusammenhang mit der finanziellen Entwicklung lesen können: Es bleibt aber das Ziel, das Angebot der Musikschule niederschwellig und für alle Bürger zugänglich zu halten, damit gerade auch die Erziehungsziele im Bereich Integration und Identifikationsstiftung erreicht werden können.
In diesen Zusammenhang gehört auch die Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen und Kindergärten, können sich dadurch langfristig Synergieeffekte – in Klammern Ensemble- und Ergänzungsfächer mit ihren wichtigen sozialen Komponenten ergeben. Dass die Leistungsförderung in Iserlohn immer auf einem guten Weg ist, wissen wir. Aber noch einmal: Leistung und Breite müssen sich nicht ausschließen.
Zuletzt noch eine Anmerkung zur personellen Entwicklung: Ohne die Geheimhaltungspflicht zu verletzten, ist die Musikschule sicher auf dem richtigen Weg, wenn bei Stellenausschreibungen die Anforderungen in der Stellenbeschreibung deutlich genannt werden.
Hartmut Tripp
Mitglied im Kulturausschuss
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