25. Februar 2010

Transparente Beschlusskontrolle

Für die nächste Sitzung des Hauptausschusses stellen die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU folgenden Antrag.

Antrag

Die Verwaltung installiert eine für die Politik transparente Beschlusskontrolle. Die Beschlusskontrolle dient der Nachverfolgung der Umsetzung aller Rats- und Ausschussbeschlüsse.

In einem ersten Schritt sollen alle umsetzungsbedürftigen Rats- und Ausschussbeschlüsse um ein angestrebtes Umsetzungsdatum ergänzt werden. Weiterhin soll im Rahmen des internetbasierten Ratsinformationssystem in einer übersichtlichen Darstellung alle Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse, die der weiteren Umsetzung bedürfen, dargestellt werden. Die Beschlüsse sollen mit Beschlussdatum, mit ihrem jeweiligen Bearbeitungsstand, mit dem beschlossenen und dem voraussichtlich tatsächlichen Umsetzungsdatum aufgeführt werden.

Umsetzungsverzögerungen sind kurz zu begründen. Auf Wunsch soll die Darstellung auch in Papierform erfolgen. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Antrag bis zur Ratssitzung am 13. Juli 2010 umzusetzen.

Begründung

Ratsmitglieder und sachkundige Bürgerinnen und Bürger sind ehrenamtlich tätig und daher auf die Unterstützung unserer Stadtverwaltung angewiesen. Sehr oft werden von Ausschüssen und Rat Beschlüsse gefasst, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft ein Ergebnis, einen Zwischen- oder Erfahrungsbericht erfordern.

Nach der derzeitigen Vorgehensweise ist eine Überwachung der Durchführung der Beschlüsse des Stadtrats und der Ausschüsse nur mit einem unangemessenen zeitlichen Aufwand für die Ratsfraktionen – wenn überhaupt – durchführbar.

Der Bearbeitungsstand der zugehörigen Vorgänge ist für die Ratsvertreter nur auf Nachfrage in der Verwaltung oder in den Rats- und Ausschusssitzungen oder über eine zu beantragende Akteneinsicht zu erfahren. Neben einer ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Kontrollpflichten gemäß § 55 GO NRW hat eine Darstellung mit entsprechenden Kenndaten aller Beschlüsse, Aufträge, Anträge und Anfragen weitere Vorteile:

  • eine zeitliche Entlastung der Fraktionen und der Verwaltung,
  • eine hohe Verfügbarkeit und vereinfachter Zugriff auf die Informationen.

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Anträge und Anfragen

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